Ein ambitioniertes Open-Source-Projekt, ein handfester Lizenzstreit und eine grundsätzliche Frage über die Spielregeln im Open-Source-Ökosystem: Das Projekt Euro-Office, das Ionos und Nextcloud gemeinsam als europäische Alternative zu Microsoft Office entwickeln, steht kaum eine Woche nach seiner Ankündigung im Zentrum einer juristischen Auseinandersetzung. OnlyOffice, dessen Codebase als Grundlage dient, wirft dem Projekt schwerwiegende Lizenzverletzungen vor.
Was ist Euro-Office?
Euro-Office ist eine quelloffene Office-Suite, die von Ionos, Nextcloud und weiteren europäischen Partnern entwickelt wird. Das Ziel: eine moderne, souveräne Alternative zu Microsoft Office, die sowohl für kleine Unternehmen als auch für den öffentlichen Sektor geeignet ist. Die erste stabile Version soll im Sommer 2026 erscheinen, eine technische Vorschau ist bereits auf GitHub verfügbar.
Als technische Basis dient ein Fork von OnlyOffice, einer ebenfalls quelloffenen Office-Suite des lettisch-russischen Unternehmens Ascensio System SIA. Nextcloud-CEO Frank Karlitschek begründete die Wahl mit der moderneren Architektur und der besseren Browser-Performance gegenüber LibreOffice-basierten Lösungen. „LibreOffice ist 35 Jahre alt und nicht mehr das innovativste Produkt“, so Karlitschek.
Neben Ionos und Nextcloud unterstützen weitere Partner das Projekt: XWiki, Soverin, OpenProject, Proton und die EuroStack-Initiative. Ionos-CEO Achim Weiß betonte, das Produkt richte sich an den gesamten Markt – von kleinen Unternehmen bis zum öffentlichen Sektor.
Der Vorwurf: Lizenzverletzung gegen AGPL v3
Kurz nach der Ankündigung von Euro-Office meldete sich OnlyOffice mit einem öffentlichen Blog-Beitrag zu Wort. Das Unternehmen wirft dem Projekt vor, abgeleitete Technologie unter Verletzung der Lizenzbedingungen und des internationalen Rechts zum geistigen Eigentum einzusetzen.
OnlyOffice wird unter der GNU Affero General Public License v3 (AGPL v3) veröffentlicht. Diese Lizenz erlaubt es grundsätzlich, den Quellcode zu nutzen, zu verändern und weiterzuverbreiten. Allerdings hat OnlyOffice am 25. Mai 2021 zusätzliche Bedingungen gemäß Sektion 7 der AGPL v3 in die Lizenz aufgenommen. Diese umfassen:
- Die Pflicht, das OnlyOffice-Markenzeichen (Logo) in abgeleiteten Werken beizubehalten (Sektion 7(b))
- Die Verweigerung jeglicher Rechte zur Nutzung der Marken des Urheberrechtsinhabers (Sektion 7(e))
Ein von OnlyOffice zitierter Anwalt argumentiert, dass diese Zusatzbedingungen rechtlich bindend und untrennbar mit der AGPL v3 verbunden seien. Wer die Software nutzen wolle, müsse die Lizenz als Ganzes akzeptieren – einschließlich aller Zusatzbedingungen. Eine selektive Anwendung, bei der Sektion-7-Bedingungen entfernt werden, sei rechtlich nicht zulässig. Jede Verletzung führe gemäß Sektion 8 der AGPL v3 zur automatischen Beendigung der Nutzungsrechte.
OnlyOffice-CEO Lev Bannov formulierte es in einem persönlichen Statement deutlich: Das Euro-Office-Projekt verletze das Urheberrecht auf vorsätzliche und inakzeptable Weise. Er forderte entweder die Wiederherstellung aller Markenzeichen und Quellenangaben – oder den vollständigen Rückzug aller Forks.
Die Gegenposition: Nextcloud und Ionos widersprechen
Nextcloud und Ionos weisen die Vorwürfe zurück. In einer Stellungnahme gegenüber heise online erklärte Nextcloud, Forks seien ein zentraler Bestandteil des Open-Source-Ökosystems und ausdrücklich vorgesehen, um Weiterentwicklung, Anpassung und alternative Governance-Modelle zu ermöglichen. Die rechtliche Einordnung sei transparent im öffentlichen GitHub-Repository dokumentiert.
Entscheidend ist dabei ein prominenter Unterstützer: Bradley M. Kuhn, der Erfinder der AGPL-Lizenz selbst, soll die rechtliche Einschätzung von Nextcloud und Ionos zu 100 Prozent unterstützen. Auch die Free Software Foundation (FSF), die als Hüterin der GPL- und AGPL-Lizenzen gilt, teile diese Auffassung. Ionos schloss sich der Stellungnahme von Nextcloud ausdrücklich an.
Das Kernargument der Euro-Office-Seite: Die Zusatzbedingungen in Sektion 7 der AGPL v3 seien nicht durchsetzbar, da sie über den Rahmen der eigentlichen Lizenz hinausgehen. Auf dem GitHub-Repository von Euro-Office heißt es, man „befreie“ die OnlyOffice-Codebasis und mache sie leichter zugänglich und beitragsfähig.
Warum wurde OnlyOffice geforkt – und nicht kollaboriert?
Euro-Office begründet den Fork-Ansatz mit mehreren Kritikpunkten an OnlyOffice als Open-Source-Projekt:
- Pull Requests werden von OnlyOffice typischerweise nicht geprüft oder akzeptiert
- Build-Anleitungen seien unzuverlässig, veraltet oder schlicht fehlerhaft
- Das Unternehmen treffe regelmäßig kontroverse Entscheidungen, etwa das Sperren von Funktionen in mobilen Apps
- Commit-Nachrichten verweisen oft nur auf interne Issue-Tracker ohne öffentliche Transparenz
- Es existieren binäre Blobs und kompilierter oder verschleierter Code
- Die meisten internen Code-Kommentare seien auf Russisch verfasst, was die internationale Zusammenarbeit erschwere
Hinzu kommt ein politischer Aspekt: OnlyOffice ist ein russisches Unternehmen – auch wenn es versuche, dies zu verschleiern. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage sei Vertrauen schwer zu gewinnen, insbesondere wenn die Entwicklung nicht transparent und offen sei.
AGPL v3 und Sektion 7: Was sagt die Lizenz wirklich?
Der Streit dreht sich im Kern um eine juristische Grundsatzfrage: Darf ein Urheberrechtsinhaber unter der AGPL v3 zusätzliche Bedingungen stellen, die über den Standardtext hinausgehen – und sind diese für alle Nutzer bindend?
| Aspekt | Position OnlyOffice | Position Euro-Office / FSF |
|---|---|---|
| Sektion 7 AGPL v3 | Zusatzbedingungen sind bindend und untrennbar | Zusatzbedingungen sind nicht durchsetzbar |
| Logo-Pflicht | Muss in Forks erhalten bleiben | Nicht verpflichtend bei echtem Fork |
| Rechtliche Grundlage | Anwaltliche Stellungnahme, Sektion 8 AGPL | Bradley M. Kuhn (AGPL-Erfinder), FSF |
| Forderung | Branding wiederherstellen oder Fork zurückziehen | Fork ist legitim, Dokumentation öffentlich |
| Nächster Schritt | FSF-Stellungnahme angefordert | FSF-Unterstützung bereits kommuniziert |
OnlyOffice-CEO Bannov schlug vor, die FSF offiziell um eine Stellungnahme zu bitten, um die Situation durch die Open-Source-Community bewerten zu lassen. Die FSF hat sich nach Angaben von Nextcloud bereits positioniert – zugunsten des Forks.
Wettbewerbskontext: Euro-Office und die digitale Souveränität Europas
Der Streit findet vor einem größeren Hintergrund statt. Europa sucht verstärkt nach digitalen Alternativen zu US-amerikanischen und russischen Softwarelösungen. Euro-Office positioniert sich explizit als souveräne, europäische Lösung – auch für den öffentlichen Sektor.
Konkurrenz besteht dabei nicht nur zu Microsoft Office, sondern auch zu openDesk, dem Open-Source-Paket der bundeseigenen ZenDiS. Nextcloud-CEO Karlitschek betonte jedoch, ZenDiS könne Euro-Office problemlos als Office-Komponente in openDesk integrieren. Für Unternehmen und Behörden, die auf digitale Souveränität setzen, ist der Ausgang des Lizenzstreits von erheblicher Bedeutung.
Offene Fragen und was jetzt zählt
Der Lizenzstreit zwischen OnlyOffice und Euro-Office ist noch nicht entschieden. Beide Seiten haben ihre Positionen öffentlich gemacht – eine gerichtliche Auseinandersetzung ist nicht ausgeschlossen. Entscheidend wird sein, wie die Free Software Foundation und möglicherweise Gerichte die Zusatzbedingungen in Sektion 7 der AGPL v3 bewerten.
Für die Open-Source-Community hat der Fall Signalwirkung: Er zeigt, dass selbst unter einer anerkannten Open-Source-Lizenz erhebliche Interpretationsspielräume bestehen können – und dass die Grenze zwischen „Open Source“ und „proprietären Zusatzbedingungen“ fließender ist, als viele annehmen. Wer Euro-Office einsetzen oder unterstützen möchte, sollte die Entwicklung des Rechtsstreits aufmerksam verfolgen.

by BlackRabbitZ